Anwalt für Altersrente und Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nach SGB VI richtet sich in erster Linie an abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Zusätzlich umfasst der versicherte Personenkreis auch behinderte Menschen, die in geschützten Werkstätten und Einrichtungen tätig sind. Allerdings kann es häufig zu Schwierigkeiten kommen, die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung zu treffen. Diese Abgrenzung muss im Einzelfall anhand der jeweiligen Umstände entschieden werden. Kriterien, die für eine solche Abgrenzung herangezogen werden, beinhalten das sogenannte Weisungsrecht, die Eingliederung in einen fremden Betrieb und das unternehmerische Risiko. Besonders problematisch ist es, wenn Selbstständige nur einen Auftraggeber haben. Auch im Ausland kann es vorkommen, dass der Versicherungsschutz nach deutschem Recht gegeben ist, wenn der Tatbestand einer Ausstrahlung vorliegt.
Wann habe ich Anspruch auf Altersrente?
Die Regelaltersgrenze für die Altersrente liegt derzeit bei 67 Jahren. Allerdings können viele Versicherte bereits deutlich früher in Altersrente gehen.
Der genaue Zeitpunkt, an dem der Anspruch auf Altersrente entsteht hängt von zahlreichen Faktoren wie etwa dem Geburtsjahr des Versicherten, der Anzahl der Beitragsjahre oder dem Umstand ab, ob der Versicherte schwerbehindert ist oder nicht und muss daher jeweils im Einzelfall berechnet werden.
Sie möchten bereits jetzt unverbindlich die Höhe Ihrer Rente überprüfen? Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierzu einen online Service an.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Altersrente!
Sie haben ein Leben lang gearbeitet und beziehen jetzt Altersrente. Doch häufig kommt es im Antragsverfahren zu Problemen, grade in Sonderfällen: Längerer Aufenthalt im Ausland, fehlende Nachweiszeiten, falsche Berechnungen. Wir behalten den Durchblick und mannövrieren Sie durch den Behördendschungel.
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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und klären alle Fragen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit Behörden, Sachverständigen und Gerichten.
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Ihre Anwälte im Sozialrecht für Altersrente
Ihre Fragen zur Altersrente und Rentenbescheid - Wir sind für Sie da.
advomano Fragen und Antworten rund um die Altersrente
Ein Rentenbescheid ist ein offizielles Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, das die individuellen Ansprüche und Berechnungen der Rente eines Versicherten enthält. In dem Rentenbescheid finden Sie detaillierte Angaben zu Ihrem Rentenanspruch, Ihrer Versicherungszeit, den gezahlten Beiträgen und der errechneten Rentenhöhe. Außerdem wird die Rentenart, beispielsweise Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, klar ausgewiesen.
Um den Rentenbescheid besser zu verstehen, ist es ratsam, die enthaltenen Informationen Schritt für Schritt durchzugehen. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, um eine fundierte Beratung und Erklärung des Rentenbescheids zu erhalten.
Die Berechnung der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst spielt die Versicherungszeit eine wichtige Rolle. Diese umfasst die Zeiträume, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Je länger die Versicherungszeit, desto höher kann die Rente ausfallen.
Ein weiterer relevanter Faktor ist die Höhe der eingezahlten Beiträge. Dabei gilt: Je höher die Beiträge, desto höher kann auch die Rente ausfallen. Die Art der Rente, ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder eine andere Form, beeinflusst ebenfalls die Berechnung.
Zudem spielen individuelle Aspekte wie der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert eine Rolle. Eine genaue Erklärung dieser Faktoren und wie sie Ihre Rente beeinflussen, erhalten Sie in einer persönlichen Beratung in unserer Kanzlei.
Sollten Ihnen Fehler in dem übersandten Bescheid etwa in Bezug auf Ihre Versicherungszeiten auffallen, können Sie binnen eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Der Rentenversicherungsträger muss die Angaben in dem Bescheid dann erneut überprüfen.
Sollte die Behörde dem Widerspruch nicht abhelfen, erlässt sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen ist dann der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet, sodass eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung möglich ist.
Dabei ist zu beachten, dass auch die Klage binnen eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides eingelegt werden muss.
Hier gab es zum 1. Januar 2023 eine Neuerung. Seitdem sind die Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrente weggefallen. Das bedeutet, dass Rentner unabhängig von der Höhe des Zuverdienstes die Rentenbezüge in voller Höhe erhalten.