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Probleme beim Autokauf - Rücktritt und Anfechtung

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Ihre Anwälte für Verkehrsrecht bei Problemen mit dem Autokauf

Sie haben kürzlich von einem Händler entweder einen neuen oder gebrauchten Wagen gekauft und bemerken nun, dass das Fahrzeug Mängel aufweist. Möglicherweise gibt es Probleme mit dem Motor oder der Elektronik oder es können gleich mehrere Defekte vorhanden sein.

Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs vom Händler haben Sie immer alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Dazu gehören das Recht auf Nachbesserung, möglicherweise Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz und Preisnachlass. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für ein neues Fahrzeug beträgt zwei Jahre. Das bedeutet, der Händler haftet für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren oder zumindest in dieser Zeit entstanden sind. Der Händler kann diese Haftung nicht gegenüber Verbrauchern ausschließen oder begrenzen.

Als Verbraucher haben Sie auch den Vorteil, dass für die ersten sechs Monate (bei Verträgen ab 2022 im ersten Jahr) nach dem Kauf vermutet wird, dass ein auftretender Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Was sind meine Rechte als Käufer im Fall von Mängel?

Wenn Sie ein Auto gekauft haben und dieses Mängel aufweist, können Sie grundlegend Nachbesserung verlangen. Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorhanden war.

Es kommt hierbei allerdings auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Handelt es sich um einen Vertrag mit einem privaten Verkäufer, darf dieser die Haftung für Mängel an dem Auto mit Ausnahme von Garantiezusagen und arglistig verschwiegenen Mängeln ausschließen.

Haben Sie von einem gewerblichen Verkäufer gekauft, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren, die allerdings in der Regel auf 1 Jahr verkürzt wird.

Werden die Mängel trotz entsprechender Aufforderung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, stehen Ihnen weitere Rechte zu.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt und erstreckt sich auf mindestens 1 Jahr für alle Mängel, die der Wagen bei Übergabe hatte.

Die Garantie wird vom Verkäufer selbst angeboten, ist teilweise im Kaufpreis enthalten oder kann zusätzlich erworben werden. Es wird eine Garantie zur Reparatur gemäß der Garantieunterlagen vereinbart. Weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Kaufpreisminderung sind in der Regel von der Garantie nicht umfasst.

So können Sie Ihre Ansprüche jetzt kostenlos prüfen lassen

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Angaben zu Ihrem Fall

Sie hatten Ärger beim Autokauf? Dann laden Sie Ihre Unterlagen hoch und beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Fall. Ihre Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt.

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Wir prüfen Ihr Anliegen

Im Rahmen einer kostenlosen Beratung prüfen wir Ihren Fall und melden uns in der Regel noch am gleichen Tag bei Ihnen.

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Mandatierung

Wenn Sie nach der Beratung den Fall weiter verfolgen möchten, können Sie uns beauftragen. Kosten entstehen frühestens in diesem Schritt.

Wir helfen Ihnen bei Problemen beim Autokauf!

Egal ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug - zu Mängeln kommt es immer wieder. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte gegen den Verkäufer durchzusetzen und sorgen dafür, dass Sie schon bald ein mangelfreies Fahrzeug nutzen können. Die Mängel lassen sich nicht ohne Weiteres beheben oder Sie haben - ohne es zu wissen - ein Unfallfahrzeug gekauft? Auch hier helfen wir Ihnen, das Fahrzeug zurückzugeben und Ihr Geld zurückzuerhalten.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Rechtschutzversicherung und Gerichten.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Rechte optimal durchsetzen.

  • Gut aufgestellt

    Wir arbeiten mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen, die Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen können. Die Kosten trägt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.

Ausgezeichnete Qualität

Ausgezeichnet im Verkehrsrecht

In einer Umfrage unter zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sticht advomano erneut heraus: Der Stern zeichnet advomano erneut als eine der besten Kanzleien im Verkehrsrecht aus (05/2022). Bemerkenswert: Auch im Versicherungsrecht ist unsere Kanzlei erneut ausgezeichnet worden. Deutschlandweit gelang es lediglich sieben anderen Kanzleien eine Doppelauszeichnung zu erreichen. "Wir sind stolz, dass es uns gelungen ist, erneut für unsere fachliche Expertise ausgezeichnet zu werden. Durch ständige Fort- und Weiterbildung schaffen wir die Möglichkeit, Mandanten auch in unübersichtlichen Fällen stets optimal zu beraten", freut sich Rechtsanwalt Jörg Elsner über den Erfolg. Sie haben Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht? Sprechen Sie uns an!

Ausgezeichnet als digitale Top-Kanzlei

Wir sind eine digitale Top-Kanzlei. Wir bieten unseren Mandanten erstklassigen Service, und das vollständig digital. Egal ob per Mail, Telefon- oder Videocall. Wir sind für unseren Mandanten da. Die vollständig digitale Aktenbearbeitung rundet unsere Dienstleistung ab und beschleunigt Ihre Mandantsbearbeitung. Sprechen Sie uns auf die Webakte an. Kennen Sie eigentlich schon unseren digitalen Aufnahmebogen und die vielen weiteren digitalen Services?

Unsere Tipps bei Ärger beim Autokauf

Damit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem problematischen Autokauf optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps bei Problemen beim Autokauf

Was passiert, wenn das Produkt innerhalb der Garantiezeit defekt wird?

Für die Inanspruchnahme der Garantie ist es in der Regel unerheblich, wann der Mangel aufgetreten ist. Der Verkäufer übernimmt mit der Garantievereinbarung die Reparatur – meist anteilig.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Produkt defekt ist oder nicht meinen Erwartungen entspricht.

Verträge sind bindend. Wenn der Autokauf nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt ist, stellt dies grundsätzlich keinen Rücktrittsgrund dar.

Ein Rücktritt kommt nur bei Vorliegen eines erheblichen Mangels überhaupt in Betracht. Dies hängt von dem konkreten Mangel und den Umständen im Einzelfall ab. Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Rücktritt bei Ihrem Autokauf sinnvoll ist.

Was ist die Wandlung und wie kann ich sie geltend machen?

Beseitigt der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer hierfür angemessenen Frist, haben Sie das Recht auf die sog. Wandlung.

Das bedeutet für Sie, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet verlangen können. Anstelle des Rücktritts können Sie ebenfalls die Kaufpreisminderung geltend machen.

Beachten Sie bitte, dass Sie in der Regel nicht den vollständigen Kaufpreis zurückerhalten. Sie müssen sich die Nutzungsvorteile in Form der von Ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Was ist Kulanz und wie kann ich davon profitieren?

Wenn Sie keinen Anspruch auf Reparatur oder Rückabwicklung des Vertrags haben, kann der Verkäufer Ihnen aus Kulanz entgegenkommen und der Reparatur oder Rückabwicklung zustimmen.

Der Eintritt aus Kulanzgründen wird von dem Verkäufer intern geprüft. Mit der Kulanz kann eine Lösung in Ihrer Angelegenheit herbeigeführt werden.

Wie kann ich sicherstellen, dass eine Reparatur oder ein Austausch schnell und effektiv durchgeführt wird?

Stellen Sie das Fahrzeug schnellstmöglich zur Nachbesserung zur Verfügung. Damit können lange Wartezeiten vermieden werden. Wenn sich die Gegenseite zur Reparatur bereit erklärt, dann vereinbaren Sie, dass diese erst erfolgt, wenn tatsächlich auch alle notwendigen Ersatzteile vorrätig sind.

Habe ich einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn mein Auto repariert wird?

Grundsätzlich ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Ihnen für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Eine Ausnahme hiervon greift dann ein, wenn der Verkäufer an dem Mangel ein Verschulden trifft. In diesem Fall können Sie die Kosten für die Ersatzmobilität geltend machen.

Kann ich Schadenersatz für entstandene Kosten oder Unannehmlichkeiten verlangen?

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kosten der Nacherfüllung zu tragen. Hierzu gehören auch Aufwendungen Ihrerseits, die erforderlich waren, um das Auto der Gegenseite zur Verfügung zu stellen. Hiermit sind insbesondere notwendige Transportkosten gemeint.

Da Sie in diesem Fall jedoch mit den Kosten in Vorleistung treten müssten, empfiehlt es sich, dem Verkäufer zunächst die Abholung vorzuschlagen. Oftmals kann der Verkäufer das Fahrzeug günstiger zum Zwecke der Nacherfüllung zu seiner Werkstatt bringen.

Warum sollte ich einen Anwalt für Verbraucherrecht konsultieren und welche Vorteile bringt das mit sich?

Die Abwicklung von der Nacherfüllung bis hin zur Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses wegen Rücktritts bietet einige Fallstricke und Besonderheiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Anspruch mit Erfolg durchzusetzen.