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Anwalt und Notar für Erbausschlagung

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Sie möchten auf das Erbe verzichten?! Wir können helfen!
 

Ihre Rechtsanwälte und Notar für Erbausschlagung

Oft wird das Erben mit der Vorstellung in Verbindung gebracht, unerwartet ein beträchtliches Vermögen, wertvolle Schmuckstücke oder eine gepflegte Immobilie zu erlangen. Doch in der Realität kann es zu einer unangenehmen Überraschung kommen. Was tun, wenn sich anstelle des erwarteten Vermögens nur eine Vielzahl von Schulden auftut? Denn das Erben bedeutet nicht nur die Übernahme von Vermögenswerten, sondern auch die Übernahme von Verbindlichkeiten.

Auf welche Weise kann ich das Erbe ausschlagen?

Das Erbe kann durch eine ausdrückliche und schriftliche Ausschlagungserklärung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Die Erbausschlagung sollte persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden. Es ist wichtig, dass die Ausschlagungserklärung eindeutig und klar formuliert ist und den Verzicht auf das Erbe deutlich ausdrückt.

Was ist die Ausschlagungsfrist und welche Konsequenzen hat es, wenn sie versäumt wird?

Die Ausschlagungsfrist ist die Frist, innerhalb derer ein Erbe die Möglichkeit hat, eine Erbschaft auszuschlagen. In Deutschland beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe Kenntnis von seinem Erbfall erlangt hat. Die Frist kann jedoch verlängert werden, wenn der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland lebt.

Wenn die Ausschlagungsfrist versäumt wird, gilt die Erbschaft als angenommen. Der Erbe wird dann Teil der Erbengemeinschaft und ist für die Schulden des Erblassers verantwortlich. Die Ausschlagung sollte daher sorgfältig und rechtzeitig geprüft werden, um unerwünschte Verpflichtungen zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Erbausschlagung!

Wenn Sie Erbe geworden sind, das Erbe aber nicht antreten möchten, müssen Sie eine Erbausschlagung erklären. Diese Erklärung kann bei dem zuständigen Gericht oder vor einem Notar abgegeben werden. Für die Erbausschlagung haben Sie nur 6 Wochen Zeit. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind. Läuft die Frist ab, ist eine Ausschlagung im Nachhinein meist nicht mehr möglich.

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advomano Fragen und Antworten zur Erbausschlagung

Wie teuer ist eine Erbausschlagung?

Im Falle einer Ausschlagung aufgrund der Überschuldung des Erblassers fallen vergleichsweise geringe Kosten an. Es handelt sich um eine pauschale Gebühr von 30 Euro (nach KV 21201 Nr. 7 GNotKG), die an das Nachlassgericht entrichtet werden muss. Sollten Sie jedoch das Erbe ausschlagen, und es besteht kein Schulden-Nachlass, wird die Gebühr nach dem Wert des Nachlasses und dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet, was jedoch eher unwahrscheinlich ist.

Was sind die Folgen der Erbausschlagung?

Die Wirkungen der Erbausschlagung sind in § 1953 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Grundsätzlich ist die Ausschlagung unwiderruflich. Mit der Erbausschlagung verzichten Sie auch auf Ihren gesetzlichen Pflichtteil. Das Erbe geht dann an diejenige Person über, die gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder gemäß Testament bzw. Erbvertrag als nächster Erbe vorgesehen ist. Das Nachlassgericht informiert den "neuen" Erben über seine Erbschaft infolge der Ausschlagung. Falls auch die nächsten Erben das Erbe ausschlagen, wird letztendlich der Staat zum Erben.

Mögliche Folge einer Erbausschlagung: Bevor ein Erbe ausgeschlagen wird, sollte Klarheit darüber bestehen, wer an der eigenen Stelle Erbe wird. Dies ist insbesondere wichtig, wenn die Ausschlagung das Ziel hat, jemanden zu begünstigen.

Welche Alternativen gibt es zur Ausschlagung?

Anstelle einer Ausschlagung besteht die Möglichkeit einer sogenannten "beschränkten Erbenhaftung". Dabei kann der Erbe sein persönliches Vermögen vor möglichen Schulden des Erblassers schützen, indem er das Erbe ausschließlich für die Begleichung von Verbindlichkeiten des Nachlasses verwendet. Eine andere Alternative ist die Ausschlagung des Erbes zugunsten eines anderen Erben oder Dritter. Es ist ratsam, sich bei der Wahl der richtigen Alternative von einem Notar oder Anwalt beraten zu lassen, um die persönlichen Umstände und rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.