Anwalt für Erwerbsminderungsrecht und Erwerbsunfähigkeitsrecht
Die Erwerbsminderungsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente sind zwei wichtige Sozialleistungen, die eine finanzielle Absicherung bieten, wenn gesundheitliche Einschränkungen die Erwerbsfähigkeit eines Menschen beeinträchtigen. In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung dafür zuständig, diese Rentenarten zu gewähren und damit Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihren Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können.
Wie unterscheidet sich die Erwerbsminderungsrente von der Erwerbsunfähigkeitsrente?
Die Erwerbsminderungsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente sind zwei verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen:
Erwerbsminderungsrente: Diese Rente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft gemindert ist, sodass er auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden, abhängig davon, ob der Versicherte weniger als drei oder noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Erwerbsunfähigkeitsrente: Die Erwerbsunfähigkeitsrente hingegen ist eine Rentenart, die bis zum Jahr 2001 gezahlt wurde. Seitdem wird sie nicht mehr neu bewilligt. Versicherte, die vor 2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen haben, behalten ihren Anspruch darauf, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Wann habe ich Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente?
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung sind in zwei Bereiche geteilt.
Zum einen müssen die Betroffenen zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dafür müssen Sie mindestens 5 Jahre Mitglied in der Deutschen Rentenversicherung sein. Darüber hinaus müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor Erhalt einer Erwerbsminderungsrente mindestens 36 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Daneben müssen Sie auch die gesundheitlichen Voraussetzungen zum Erhalt einer derartigen Rente erfüllen. Die Rentenversicherung prüft dafür, ob die Betroffenen in der Lage sind, täglich mindestens 6 Stunden zu arbeiten. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt. Im Weiteren wird geprüft, ob Sie täglich noch 3 Stunden arbeiten können. Sollte auch dies nicht der Fall sein, wird Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt.
Wir helfen Ihnen bei den Anträgen zur Erwerbsminderungsrente!
Sie sind krank geworden oder hatten einen Unfall und können jetzt nicht mehr arbeiten? Ihre Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt? In diesen Fällen kann eine Erwerbsminderungsrente bzw. eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt werden. Doch die Hürden sind hoch. Sie werden durch einen Sachverständigen untersucht und nicht selten führt das Ergebnis zu Streitigkeiten. Wir kennen die Tricks und Kniffe und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Ihre Anwälte im Sozialrecht für Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit
advomano Tipps zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
Dieser Grundsatz besagt, dass eine Rehabilitation in der Regel vor dem Erhalt einer Rente steht. Die Rentenversicherung prüft daher bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch eine Rehabilitationsmaßnahme wiederhergestellt werden kann.
Für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, gelten besondere Vertrauensschutzregelungen. Sie können, auch wenn bei ihnen lediglich eine Berufsunfähigkeit besteht, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Während es für die Frage, ob Versicherte erwerbsunfähig sind, darauf ankommt, ob sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Umfang von drei Stunden täglich zur Verfügung stehen, kommt es für die Berufsunfähigkeit nur darauf an, ob der Betroffene seinem Beruf oder einer zumutbaren Verweisungstätigkeit noch nachgehen kann.
Ein Hinzuverdienst neben der Erwerbsminderungsrente ist möglich. Allerdings gelten insoweit Hinzuverdienstgrenzen. Liegt der Hinzuverdienst des Versicherten oberhalb dieser Grenze, kommt es zu Rentenabzügen.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für die teilweise Erwerbsminderungsrente auf 35.650 € erhöht. Die Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten liegt bei 17.800 €. Allerdings werden diese Grenzen regelmäßig angepasst.
Bei einer Tätigkeit trotz Bezuges einer Erwerbsminderungsrente sollte jedoch unbedingt beachtet werden, dass das vom Rentenversicherungsträger festgestellte Leistungsvermögen nicht überstiegen wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Rentenanspruch nach erneuter Überprüfung wegfällt.
Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer festgelegten Frist Widerspruch einlegen. Im Ablehnungsbescheid ist vermerkt, bis wann der Widerspruch spätestens bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein muss.
Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und Ihre Gründe für die Ablehnung enthalten. Es ist ratsam, den Widerspruch ausführlich zu begründen und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen oder Gutachten beizufügen, die Ihre gesundheitliche Situation belegen.
Nach Einreichung des Widerspruchs prüft die Rentenversicherung erneut Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Es kann hilfreich sein, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und das Widerspruchsverfahren erfolgreich zu gestalten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Absicherung darstellen. Sie greift, wenn der Versicherte aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kann. Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die oft an strenge Voraussetzungen gebunden ist, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Absicherung, wenn die Berufsfähigkeit beeinträchtigt ist, unabhängig davon, ob der Versicherte noch in der Lage ist, anderweitig zu arbeiten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders empfehlenswert für Arbeitnehmer, die nicht oder nur eingeschränkt auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zugreifen können, beispielsweise Selbstständige und Freiberufler. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und eine passende Police zu wählen, die den individuellen Bedürfnissen und beruflichen Tätigkeiten gerecht wird. Ein unabhängiger Versicherungsexperte oder Fachanwalt kann dabei eine kompetente Beratung bieten.