Datenschutzrecht aktuell Facebook - Keine Klarnamenpflicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Facebook-AGB von Februar 2018 unwirksam sind. Darin werden die Nutzer der Plattform verpflichtet, keine fiktiven Namen oder Kunstnamen zu verwenden, sondern ihren echten, den sog. "Klarnamen" anzugeben und unter diesem zu agieren.
Facebook muss es künftig dulden, dass seit langem angemeldete Kontoinhaber weiter ein Pseudonym nutzen. Der BGH hat dies im Zusammenhang mit einer Klage zweier Nutzerinnen entschieden, die sich unter einem Kunstnamen angemeldet hatten. Facebook hatte die beiden Profile daraufhin gesperrt. Wegen einer Gesetzesänderung, insbesondere der seit 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung, gilt diese BGH-Entscheidung allerdings nur für Altverträge.