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Anwalt für Flugverspätung und Flugausfall

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Melden Sie sich jetzt und machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend - einfach, schnell, unkompliziert . Mit unserer kostenlosen Mandanten-App e.syone können Sie Ihren Fall direkt erstellen und uns alle wichtigen Informationen sofort mitteilen. Wir melden uns in der Regel am gleichen Tag bei Ihnen.

Wussten Sie, dass die Entschädigung jedem einzelnen Reisenden zusteht?

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Ihre Rechtsanwälte für Flugverspätung und Flugausfall

Wenn Sie einen bestimmten Flug gebucht und sich rechtzeitig am Check-In eingefunden haben, kann es zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert oder er sich um mehr als drei Stunden verspätet. In solchen Situationen können Sie am Flughafen feststecken und möglicherweise wichtige Geschäftstermine, Familienfeiern oder Ihren Urlaub nicht rechtzeitig erreichen.

Gemäß der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) haben Sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung als pauschalen Schadensersatz (Entschädigung), die Ihnen die Fluggesellschaft zahlen muss. Allerdings setzen die Fluggesellschaften diese Verpflichtung oft nicht oder nur sehr zögerlich um. Ohne ein gerichtliches Verfahren ist es nahezu unmöglich, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.

Was sind meine Rechte als Fluggast bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen?

Als Fluggast haben Sie gemäß der Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Ausgleichsleistungen bei Annullierung und großer Verspätung, aber auch Überbuchung Ihres Fluges.

Sie bekommen daher eine Entschädigung ungeachtet weiterer Schadenersatzansprüche.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie den Flug über einen Pauschalreiseveranstalter gebucht haben. Sie haben gegen die Airline (Ryanair, Eurowings, Condor, Tuifly, u.v.m.) einen Direktanspruch auf Entschädigung.

Wie hoch ist die Entschädigung, die ich als Fluggast bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen erhalten kann?

Die Entschädigung bemisst sich nach der Entfernung zum Endziel und der Dauer der Verspätung.

Bei Flügen bis 1.500 km beträgt die Entschädigung 250,00 € pro Fluggast, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km 400,00 € und bei weiteren Flügen 600,00 €.

Die Entschädigungszahlung kann im Einzelfall gekürzt werden. Lassen Sie sich daher vor Geltendmachung Ihrer Ansprüche von uns beraten.

Wir helfen Ihnen bei Flugverspätungen!

Nichts ist ärgerlicher als ein verpatzter Start in den Urlaub, ein verpasster Geschäftstermin oder Anschlussflug. Doch nach der seit 2004 geltenden Entschädigungsrichtlinie der EU haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zum 600,00 € pro Person, je nach Länge der Flugstrecke. Mit unserem praktischen online Service können Sie Ihre Ansprüche bequem vom Sofa aus geltend machen. Wir kümmern uns um den Rest!

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung, der Airline und, wenn es sein muss, den Gerichten.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Rechte optimal durchsetzen.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Das Beste an unserer Dienstleistung ist der persönliche Ansprechpartner. Anders als bei den klassischen online-Portalen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte persönlich zur Verfügung.

Ausgezeichnete Qualität

Ausgezeichnet im Verkehrsrecht

In einer Umfrage unter zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sticht advomano erneut heraus: Der Stern zeichnet advomano erneut als eine der besten Kanzleien im Verkehrsrecht aus (05/2022). Bemerkenswert: Auch im Versicherungsrecht ist unsere Kanzlei erneut ausgezeichnet worden. Deutschlandweit gelang es lediglich sieben anderen Kanzleien eine Doppelauszeichnung zu erreichen. "Wir sind stolz, dass es uns gelungen ist, erneut für unsere fachliche Expertise ausgezeichnet zu werden. Durch ständige Fort- und Weiterbildung schaffen wir die Möglichkeit, Mandanten auch in unübersichtlichen Fällen stets optimal zu beraten", freut sich Rechtsanwalt Jörg Elsner über den Erfolg. Sie haben Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht? Sprechen Sie uns an!

Ausgezeichnet als digitale Top-Kanzlei

Wir sind eine digitale Top-Kanzlei. Wir bieten unseren Mandanten erstklassigen Service, und das vollständig digital. Egal ob per Mail, Telefon- oder Videocall. Wir sind für unseren Mandanten da. Die vollständig digitale Aktenbearbeitung rundet unsere Dienstleistung ab und beschleunigt Ihre Mandantsbearbeitung. Sprechen Sie uns auf die Webakte an. Kennen Sie eigentlich schon unseren digitalen Aufnahmebogen und die vielen weiteren digitalen Services?

Unsere Tipps bei der Entschädigung von Flugausfällen und Flugverspätungen

Damit die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugausfällen und Flugverspätungen optimal verläuft, haben wir hier einige wichtige Hinweise zusammengestellt, die Sie berücksichtigen sollten:

advomano Tipps bei der Entschädigung von Flugausfällen und Flugverspätungen

Welche Fristen muss ich beachten, um Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen?

Ihre Entschädigungsansprüche gemäß der Fluggastrechte-Verordnung unterliegen der dreijährigen Regelverjährung.

Das gilt allerdings nur für die Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung.

Möchten Sie Ansprüche wegen eines Kofferverlustes oder Beschädigung Ihres Koffers geltend machen, gelten besondere und kürzere Fristen. Die notwendige schriftliche Schadensmeldung muss bei Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bei Gepäckverspätung muss die Anzeige innerhalb von 21 Tagen nach der Aushändigung erfolgen. Noch kürzere Ausschlussfristen gibt es bei internationalen Kreuzfahrten.

Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft meine Ansprüche auf Entschädigung ablehnt?

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn die Fluggesellschaft Ihre Ansprüche entweder ablehnt oder nicht auf Ihre Kontaktaufnahme reagiert.

Ergeben sich aus dem Ablehnungsschreiben möglicherweise besondere Umstände, aufgrund dessen die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand annimmt? Die Fluggesellschaft ist tatsächlich in bestimmten Fällen von der Entschädigungsleistung befreit.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens gerne für Sie und helfen Ihnen bei der – notfalls – gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kann ich Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn der Flug außerhalb der EU stattgefunden hat?

Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung für Flüge, die von einem Flughafen in der EU beginnen, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft seinen Sitz in der EU hat oder für Flüge von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, die aus Drittstaaten außerhalb der EU mit Ziel innerhalb der EU.

Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge, egal ob Charter- oder Billigflug.

Habe ich Anspruch auf eine Erstattung oder Ausgleichszahlung, wenn meine Fluggesellschaft meinen Flug umbucht oder einen Ersatzflug anbietet?

Die Entschädigung bei Verspätung kann gekürzt werden, wenn Sie als Fluggast mit einem Alternativflug das Endziel zwar verspätet, aber schneller erreichen können.

Ob Sie das Angebot des Ersatzfluges annehmen oder den Rücktritt vom Flug mit Erstattung des Flugpreises (Geld zurück) wählen, hat keinen Einfluss auf die Halbierung der Ausgleichszahlung.

Kann ich eine Entschädigung oder Erstattung verlangen, wenn ich aufgrund einer Umbuchung oder eines Ersatzfluges zusätzliche Kosten habe, z.B. für eine Übernachtung am Flughafen oder eine alternative Beförderung?

Bei Annullierung oder erheblicher Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen in der Regel zunächst die Verpflegung vor Ort durch die Fluggesellschaft, d.h. Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Gegebenenfalls kann von den Betreuungsleistungen aber auch eine Hotelunterbringung für eine oder mehrere Nächte bis zum Rückflug und die Beförderung zwischen Flughafen und Hotel umfasst sein.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir prüfen gerne für Sie, welche Ansprüche Sie gegenüber der Fluggesellschaft im Rahmen der Fluggastrechte geltend machen können.

Kann ich einen Anwalt für Reiserecht einschalten, um meine Ansprüche auf Entschädigung durchzusetzen?

Die Kosten unserer Tätigkeit muss die Fluggesellschaft tragen, wenn Sie bereits mittels einer angemessenen Frist zur Entschädigung aufgefordert haben und bisher keine Reaktion erfolgt ist.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Anspruch durchzusetzen.