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Hausratversicherung: Ihre Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Zum Hausrat zählen sämtliche bewegliche Gegenstände, die sich in einer Wohnung befinden. Dies umfasst Möbel, Kleidung, elektronische Geräte und vieles mehr. Falls diese Gegenstände durch Ereignisse wie Sturm und Hagel, Feuer und Blitzschlag, undichte Wasserleitungen, Einbruchsdiebstahl oder Vandalismus beschädigt oder verloren gehen, spricht man von Hausratschäden.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln das Hausratversicherungsrecht?

Das Hausratversicherungsrecht wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Diese Rechtsgrundlagen legen die Pflichten und Rechte sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers fest. Hierin sind unter anderem die Versicherungsbedingungen, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse von Leistungen festgelegt.

Was wird von der Hausratversicherung nicht übernommen?

  • Elementarschäden: In der Regel sind Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche nicht in der Hausratversicherung abgedeckt. Für diesen speziellen Schutz ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich.
  • Schäden durch Vorsatz: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder mutwillige Zerstörung sind von der Hausratversicherung ausgeschlossen.
  • Krieg und Kriegsfolgen: Schäden, die durch Kriegshandlungen oder kriegsähnliche Ereignisse entstehen, sind nicht versichert.
  • Schäden durch Tierbisse: Schäden durch Bisse von Haustieren wie Hunden oder Katzen sind häufig nicht in der Hausratversicherung abgedeckt.
  • Schäden durch gewerbliche Nutzung: Schäden, die durch gewerbliche oder berufliche Nutzung der versicherten Gegenstände entstehen, sind nicht versichert.
  • Geld und Wertpapiere: Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher und ähnliche Wertsachen sind in der Regel nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen.
  • Schäden durch Fahrzeuge: Schäden durch Fahrzeuge wie Autos oder Fahrräder sind in der Hausratversicherung nicht versichert. Für solche Fälle ist eine separate Kfz-Versicherung erforderlich.
  • Wertsachen ohne spezielle Vereinbarung: Für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Antiquitäten oder Kunstwerke ist oft eine zusätzliche Vereinbarung oder eine Erweiterung des Versicherungsschutzes notwendig.
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen: Schäden an Gegenständen, die dem Versicherungsnehmer nur vorübergehend gehören oder gemietet sind, werden meist nicht von der Hausratversicherung übernommen.
  • Eigenmächtige Reparaturen: Schäden, die durch unsachgemäße oder eigenmächtige Reparaturen an den versicherten Gegenständen entstehen, sind in der Regel nicht versichert.

Wir helfen bei Problemen mit der Hausratversicherung!

Wir beraten Sie rund um Ihre Hausratversicherung. Was die Gebäudeversicherung für das Gebäude ist, ist die Hausratversicherung für das Inventar: eine existenzielle Absicherung und von besonderer Bedeutung, wenn es zu einem Schaden kommt. Nach größeren Schadensereignissen wie Bränden, Wasser-, Leitungs oder sonstigen Elementarschäden ist Schnelligkeit und Professionalität gefragt. Über die Dokumentation des Schadens bis zur Abwicklung beraten wir Sie. Wir durchblicken den Versicherungsdschungel und das Kleingedruckte und helfen Ihnen gerne weiter.

  • Rundum-Sorglos-Paket

    Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und stehen Ihnen auch "über den Tellerrand" hinaus zur Seite.

  • Alles im Blick

    Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.

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advomano Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

Was ist die Versicherungssumme und wie wird sie ermittelt? Wie vermeide ich eine Unter- oder Überversicherung und welche Konsequenzen hat dies im Schadensfall?

Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist der maximale Betrag, bis zu dem der Versicherer im Schadensfall leistet. Sie sollte dem Gesamtwert des Hausrats entsprechen. Eine Unter- oder Überversicherung kann sich im Schadensfall negativ auswirken. Bei einer Unterversicherung wird nur ein Teil des Schadens erstattet, während bei einer Überversicherung unnötig hohe Beiträge gezahlt werden.

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