Arbeitsrecht aktuell Keine Benachteiligung von Teilzeitkräften bei Überstundenzuschlägen
Im Dezember 2024 hat das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage befasst, ob Teilzeitbeschäftigte bei der Vergütung von Überstunden benachteiligt werden dürfen. Diese Entscheidung ist wegweisend für die Rechte von Arbeitnehmern, die nicht in Vollzeit arbeiten.
Der zugrunde liegende Fall betraf eine Pflegekraft, die in Teilzeit tätig war und regelmäßig mehr als ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeitete. Dennoch erhielt sie keine Überstundenzuschläge, da die tariflichen Regelungen des Arbeitgebers diese Zuschläge erst ab der Überschreitung der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vorsahen. Die Klägerin fühlte sich dadurch benachteiligt und reichte Klage ein.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass diese tarifliche Regelung gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. Das Gericht stellte fest, dass kein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten vorlag und sprach der Klägerin eine Zeitgutschrift zu. Zusätzlich erkannte das Gericht eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung, da in dem betroffenen Unternehmen überwiegend Frauen in Teilzeit tätig waren. Dies verdeutlicht, dass die Regelung besonders Frauen benachteiligte, die häufiger in Teilzeit arbeiten.
Der Gesetzgeber wollte mit dem TzBfG und dem AGG sicherstellen wollte, dass Teilzeitbeschäftigte nicht aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit oder anderer Merkmale benachteiligt werden. Diese Gesetze sollen eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer gewährleisten und Diskriminierungen vorbeugen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts betont die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber ihre tariflichen Regelungen und internen Prozesse prüfen und sicherstellen, dass keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vorliegt.
Das Urteil des BAG ist insoweit wegeweisend. In Deutschland arbeiten Millionen Menschen in Teilzeit. Ein großer Teil der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von Teilzeitbeschäftigten. Es setzt ein klares Zeichen für die Gleichbehandlung im Arbeitsrecht und fordert Arbeitgeber dazu auf, ihre Regelungen zur Überstundenvergütung zu überdenken. Teilzeitbeschäftigte sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um eine faire Behandlung zu gewährleisten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20