Anwalt für Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherungen können eine komplexe Angelegenheit sein. Als Halter eines Fahrzeugs ist man verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, die man als Autofahrer bei anderen Verkehrsteilnehmern verursacht. Die Versicherung deckt jedoch keine eigenen Schäden am Fahrzeug ab. Dafür kann der Halter eine Kasko-Versicherung wählen, die je nach Bedarf in zwei Varianten angeboten wird.
Die Teilkasko ist die kostengünstigere Option und deckt Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden oder Brandschäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Vollkasko-Versicherung ist etwas teurer, bietet jedoch zusätzlichen Schutz. Sie reguliert auch Schäden, die der Halter selbst verschuldet hat, und deckt zudem Vandalismusschäden ab.
Für vorsichtige Autofahrer gibt es auch die Option einer Pkw-Insassenversicherung, die von der Versicherungsbranche angeboten wird.
Was deckt meine Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die Sie als Fahrzeughalter oder Fahrer anderen Personen oder deren Eigentum versehentlich zufügen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt beispielsweise die Kosten für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
Der Hauptunterschied liegt in den abgedeckten Schäden. Die Teilkasko deckt vor allem Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturereignisse und Zusammenstöße mit Tieren ab. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet zusätzlich alle Leistungen der Teilkasko und übernimmt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen.
Wir helfen Ihnen bei Problemen mit der eigenen PKW-Versicherung!
Wir beraten Sie rund um Ihre PKW-Versicherung. Die meisten Versicherungsverträge über ein Fahrzeug, sei es ein PKW, ein Motorrad oder ein Wohnmobil, enthalten mehrere einzelne Versicherungen. Neben der Haftpflichtversicherung, die für jedes Fahrzeug bestehen muss, sind häufig auch die Kaskoversicherung, eine Unfall- bzw. Insassenversicherung und eine Mobilitätsgarantie enthalten. Wir durchblicken den Versicherungsdschungel und das Kleingedruckte und helfen Ihnen gerne weiter.
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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und stehen Ihnen auch "über den Tellerrand" hinaus zur Seite.
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Ihre Anwälte für Kfz-Versicherungsrecht
Ausgezeichnete Qualität
advomano Fragen und Antworten rund um die Vollkasko und Teilkasko Versicherung
Die Einstufung in die Typklasse erfolgt anhand von statistischen Daten zu Schadenshäufigkeit und -kosten bestimmter Fahrzeugmodelle. Fahrzeuge mit niedrigeren Typklassen gelten als weniger unfallanfällig und führen daher zu günstigeren Versicherungskosten. Je niedriger die Typklasse, desto niedriger kann der Versicherungsbeitrag sein.
Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Naturereignisse (wie Sturm, Hagel, Überschwemmung) oder Zusammenstöße mit Tieren entstehen. Sie umfasst jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen.
Ihre Schadensfreiheitsklasse verbessert sich, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum unfallfrei fahren. Je länger Sie ohne Unfälle fahren, desto höher steigt Ihre Schadensfreiheitsklasse und Ihr Versicherungsbeitrag kann reduziert werden.
Im Falle eines Unfalls sollten Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung melden. Beachten Sie dabei die Meldefristen und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen, wie Unfallbericht, Fotos und Zeugenaussagen, bei Ihrer Versicherung ein.
Im Fall eines Diebstahls sollten Sie sofort die Polizei informieren und eine Diebstahlsanzeige erstatten. Anschließend sollten Sie Ihre Versicherung über den Diebstahl in Kenntnis setzen und den Schaden melden.
Ja, eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag, da Sie im Schadensfall einen größeren Teil selbst tragen.
Ja, nach einem Schadensfall kann es zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags kommen, insbesondere in der Vollkaskoversicherung. Dies hängt von den individuellen Bedingungen und den Schadensfreiheitsklassen ab.
Die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung sollte ausreichend hoch gewählt werden, um mögliche Schadensforderungen Dritter abzudecken. Es empfiehlt sich eine ausreichend hohe Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden, die über der gesetzlichen Mindestdeckung liegt.
Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher steigt Ihre Schadensfreiheitsklasse. Mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse erhalten Sie in der Regel einen Beitragsrabatt auf Ihre Versicherung, da Sie als risikoärmer eingestuft werden.
Ja, in der Regel müssen Sie im Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung Ihrer Vollkaskoversicherung zahlen. Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, den Sie selbst übernehmen müssen. Die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie bei Vertragsabschluss festlegen.