Verfassungsrecht aktuell Klage gegen Wahlrechtsreform
Im September wählen wir einen neuen Bundestag. Doch die Spielregeln sind immer noch völlig unklar.
In dieser Woche haben die Bundestagsfraktionen der Grünen, der FDP und der Linken beim Bundesverfassungsgericht einen s.g. Normenkontrollantrag eingereicht. Mit diesem soll festgestellt werden, ob das Wahlrecht zur Bundestagswahl verfassungsgemäß ist.
Die große Koalition hatte Änderungen im Wahlrecht "durchgewunken", aus denen z.B. ein Wegfall von s.g. Überhangmandaten folgt. Ziel war, so die Gesetzesbegründung, die Verkleinerung des Bundestages. Dieser war in den letzten Wahlperioden immer größer geworden und zählt aktuell statt der vorgesehen 598 Mitglieder insgesamt 709 Abgeordnete.
Der Normenkontrollantrag rügt, dass mit dem neuen Wahlgesetz eine Verkleinerung des Bundestages gar nicht erreicht werde. Stattdessen würden speziell Parteien aus der großen Koalition bevorzugt.
Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Wahl zur Rechtmäßigkeit des neuen Wahlrechts entscheiden wird.