Anwalt für Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung
Jeder Mieter ist damit vertraut: Einmal im Jahr kommt die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten an, und kaum ein anderer Brief ist so wenig erfreulich wie dieser. Man öffnet ihn in der Hoffnung auf positive Zahlen, doch leider vergebens. Die Nachzahlung ist wieder viel höher als erwartet? Man versucht verzweifelt, alles im Detail durchzulesen und zu verstehen, aber es sieht so kompliziert aus wie die schwierigste Matheaufgabe. Schließlich gibt man auf und zahlt einfach den geforderten Betrag. Man fühlt sich hintergangen. Klingt das vertraut? So geht es vielen Mietern.
Wussten Sie, dass eine Vielzahl an Nebenkostenabrechnungen Fehler enthält? Diese Fehler können für Sie als Mieter sehr teuer werden. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, einen Anwalt um Hilfe bei Ihrer Nebenkostenabrechnung zu bitten, um Geld zu sparen?
Welche Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden?
Grundsätzlich können die Nebenkosten, die dem Vermieter durch den Betrieb und die Bewirtschaftung des Mietobjekts entstehen, auf den Mieter umgelegt werden. Typische umlegbare Nebenkosten sind Heizkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung und Winterdienst, Hausmeisterdienste und allgemeine Stromkosten.
Muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen?
Ja, der Vermieter ist verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (meistens das Kalenderjahr) vorzulegen. In der Abrechnung müssen die umgelegten Kosten detailliert aufgeführt und nachvollziehbar dargelegt sein.
Wir helfen Ihnen bei der Nebenkostenabrechnung!
Alle Jahre wieder trudelt dem Mieter die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren viele neue Vorschriften zum Inhalt der Nebenkostenabrechnung erlassen, an die viele gerade private Vermieter sich aber nicht halten. Dadurch allein kann eine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft werden, häufig liegen auch Berechnungsfehler vor. Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung und helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
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Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den Gerichten.
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Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
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Ihre Rechtsanwälte im Mietrecht für Nebenkostenabrechnung
Ihre Fragen bei - Wir sind für Sie da.
advomano Tipps bei Nebenkostenabrechnungen
Nein, Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten gehören in der Regel nicht zu den umlegbaren Nebenkosten. Die Verwaltungskosten, die dem Vermieter für die Verwaltung des Mietobjekts entstehen, sind in der Grundmiete enthalten und dürfen nicht separat auf den Mieter umgelegt werden. Instandhaltungskosten für Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten sind ebenfalls Sache des Vermieters und können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Ja, der Mieter hat das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einwände gegen die Abrechnung vorzubringen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung kann der Mieter eine Nachforderung des Vermieters oder eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Nebenkosten verlangen.
Die Warmwasserkosten können auf unterschiedliche Weise berechnet werden, je nachdem, wie die Warmwasserversorgung im Mietobjekt geregelt ist. Es gibt zwei gängige Methoden:
Verbrauchsabhängige Abrechnung: Die Warmwasserkosten werden anhand des tatsächlichen Verbrauchs jedes Mieters ermittelt. Dafür werden meistens separate Warmwasserzähler in den Wohnungen installiert, die den individuellen Verbrauch messen. Die Kosten werden dann entsprechend dem Verbrauch auf die Mieter umgelegt.
Pauschale Abrechnung: Bei der pauschalen Abrechnung wird ein fester Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche oder pro Person als Warmwasserkosten angesetzt. Die Pauschale wird unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gezahlt und ist in der monatlichen Vorauszahlung für die Nebenkosten enthalten.
Wenn sich nach der Nebenkostenabrechnung ergibt, dass die gezahlten Vorauszahlungen für die Nebenkosten nicht ausgereicht haben und eine Nachzahlung erforderlich ist, muss der Mieter den Differenzbetrag nachzahlen. Die Nachzahlung ist in der Regel innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten, die im Abrechnungsschreiben angegeben ist.
Wichtig: Die Nachzahlung sollte genau geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt berechnet wurde. Der Mieter hat das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben, wenn Unstimmigkeiten oder Fehler vorliegen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.