Anwalt für Private Krankenversicherung
Privat Krankenversicherte haben das Recht, die Leistungen gemäß ihrem Versicherungsvertrag in Anspruch zu nehmen. Auf den ersten Blick scheint dies sehr einfach zu sein. Doch leider kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über die Kostenübernahme bestimmter Leistungen. Die Versicherungsgesellschaften möchten natürlich nur die Leistungen bezahlen, zu denen sie vertraglich verpflichtet sind. In solchen Fällen ist oft das sogenannte "Kleingedruckte" im Vertrag ausschlaggebend. Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen möchte oder Sie andere Probleme mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Er kann Ihnen in dieser Angelegenheit kompetent zur Seite stehen.
Als auf Krankenkassenrecht spezialisierte Rechtsanwältin und als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht unterstützen Sie Miriam Matzner und Jan Lukas Kemperdiek auch in Beitragsangelegenheiten mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Welche Ansprüche habe ich als Versicherter einer privaten Krankenversicherung?
Als Versicherter einer privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die Leistungen, die in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Dazu gehören ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen und weitere medizinische Leistungen, die in Ihrem Tarif festgelegt sind. Beachten Sie, dass die genauen Leistungen von Ihrem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen abhängen. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Unklarheiten bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erkundigen.
Was tun, wenn meine private Krankenversicherung nicht zahlen will?
Wenn Ihre private Krankenversicherung eine Leistung ablehnt oder nicht vollständig erstatten will, sollten Sie zunächst die Begründung dafür erfragen und prüfen. Es kann sein, dass bestimmte Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht erfüllt sind oder dass die Leistung nicht in Ihrem Vertrag enthalten ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen die Leistung zusteht, können Sie schriftlich Widerspruch bei Ihrer Versicherung einlegen und Ihre Argumente darlegen. Wenn der Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für private Krankenversicherungen oder gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Versicherungsrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen bei Problemen mit Ihrer privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung ist der Schutzschirm für alle Kosten der Heilbehandlung. Gerade in der modernen Medizin können die Kosten schnell in astronomische Höhe schnellen - hier darf der Schutzschirm nicht versagen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass die private Krankenversicherung Kosten nicht übernimmt. Das gilt insbesondere bei Behandlungen aus den Bereichen der diätischen Heilbehandlung, der Kosmetik, bei Kinderwunschbehandlungen und bei sog. Außenseitermethoden. Wir helfen Ihnen sich im Dschungel der privaten Krankenversicherung zurecht zu finden.
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Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, Sachverständigen, der Krankenkasse und, wenn es sein muss, mit den Gerichten.
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Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
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Gut aufgestellt
Wir holen das Beste für Sie raus und versuchen gemeinsam mit Ihnen, eine Lösung zu finden.
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Zukunft im Blick
Unsere Tätigkeit hat Auswirkungen auf Ihr weiteres Leben. Deshalb handeln wir im Hier und Jetzt, lassen dabei aber die Zukunft nicht aus dem Blick.
Ihre Anwälte für die private Krankenversicherung
ausgezeichnete Qualität
Medizinrechtsanwälte e.V.
Unsere Tipps für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung setzt in aller Regel einen vorherigen Antrag voraus. Diesen können Sie meistens über die Kunden-App der Krankenkasse oder online stellen. Achten Sie darauf, dass die Leistungsentscheidung der Krankenkasse vorliegt, bevor Sie mit der Behandlung beginnen.
Die private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, sämtliche Kosten jeder Behandlung zu übernehmen. Was der Versicherer zu tragen hat und was nicht, ergibt sich in aller Regel aus dem Versicherungsvertrag. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter und prüfen, was Sie von Ihrer Krankenversicherung verlangen können.
Häufig kommt es vor, dass die privaten Krankenversicherer Rechnungen der behandelnden Ärzte nicht vollständig übernehmen. Dann wir Ihnen erklärt, dass bestimmte Leistungen der Ärzte nicht oder so nicht abrechenbar gewesen wären. Hier sitzen Sie als Patient schnell zwischen den Stühlen und können nicht selbst prüfen, ob nun der Arzt oder die Krankenversicherung im Recht ist. Klar ist nur: Sie wollen natürlich auf der vielleicht überhöhten Rechnung nicht sitzen bleiben. Hier stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sollte sich außergerichtlich mit der Krankenkasse oder dem Arzt keine Einigung erzielen lassen, bleibt meistens nur ein Klageverfahren, um zu prüfen, ob die Rechnung richtig ist und von der Krankenkasse übernommen werden muss. Hier gibt es mehrere Handlungsoptionen zum weiteren Vorgehen, die wir gerne mit Ihnen besprechen.
advomano Fragen und Antworten rund um die private Krankenversicherung
Die Schadensregulierung bei einer privaten Krankenversicherung erfolgt in der Regel durch Einreichung von Rechnungen und Belegen für medizinische Leistungen, die Sie in Anspruch genommen haben. Nach Prüfung und Genehmigung erstattet Ihnen die Versicherung die vereinbarten Kosten gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags. Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, alle vereinbarten Leistungen gemäß Ihrem Tarif und den Versicherungsbedingungen in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst in der Regel ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen und weitere medizinische Leistungen, die in Ihrem Vertrag festgelegt sind.
Die Kosten für eine private Krankenversicherung können im Alter steigen, da das individuelle Gesundheitsrisiko im Allgemeinen mit dem Alter zunimmt. Dies kann dazu führen, dass die Beiträge im Alter höher werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig für das Alter vorzusorgen und Rücklagen für steigende Versicherungskosten zu bilden. Zudem bieten einige Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, Beitragsentlastungstarife oder sogenannte Altersrückstellungen zu nutzen, um die Kostenbelastung im Alter abzumildern. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten zu lassen, um die passende Vorsorgestrategie zu entwickeln.