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Anwalt für Prozessführung Hagen

advomano Leistungen für Geschäftskunden
Prozessführung und Litigation
 

Ihre Rechtsanwälte für Prozessführung und Rechtsstreitigkeiten in Hagen

Wirtschaftliche Tätigkeit ist vor allem durch die Vertragsfreiheit und den Waren- bzw. Dienstleistungsaustausch geprägt. Hieraus entstehen im Verhältnis zu Mitbewerbern, aber auch zu Kooperations- oder Vertragspartnern zwangsläufig Konfliktlinien, die in Rechtsstreitigkeiten führen können. Dabei lassen sich manchmal Konflikte und Meinungs­verschiedenheiten nicht vermeiden.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen in solchen Situationen mit Augenmaß, aber auch der erforderlichen Durchsetzungskraft zur Seite. Sie behalten aber stets das große Ganze im Auge, um die wirtschaftlichste und beste Lösung für Sie zu erzielen. In der Prozessführung sind wir Ihr starker Partner an Ihrer Seite. Profitieren Sie von unserer Expertise in der Prozessführung und Litigation:

  • Konstruktive und praxisnahe Lösungen

  • Klare und rechtssichere Antworten auf Fragen aus dem Arbeitsrecht

Erstklassige juristische Beratung bei gerichtlichen Verfahren

advomano Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Kompetenzen in der Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Unsere Anwälte sind nicht nur in der Beratung tätig, sondern auch erfahren in forensischen Tätigkeiten. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine ganzheitliche Beratung und Vertragsgestaltung die Kenntnis gerichtlicher Prozesse erfordert, um unter anderem die Perspektive der Gerichte auf bestimmte Vertragsklauseln zu verstehen.

Unsere Prozessführung umfasst sowohl komplexe nationale Verfahren als auch internationale Streitigkeiten. Dabei stellen wir häufig Expertenteams aus erfahrenen Prozessanwälten und Spezialisten im jeweiligen Fachgebiet zusammen.

Unsere Kernkompetenzen in der Prozessführung

  • Beratung und Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten und Prozessen mit Lieferanten und Dienstleistern

  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen und Schadenersatzansprüchen

  • Vertrags- und Klauselprüfung bei Ausscheiden und Neugründung (Wettbewerbsverbot)