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Anwalt für Schwerbehindertenrecht

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Ihr Behinderungsgrad wird nicht anerkannt?! Wir können helfen!
 

Ihre Rechtsanwälte für Schwerbehindertenrecht

Der Schutz und die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen haben eine lange Entwicklungsgeschichte, die ihren Ursprung in der Fürsorge für die Opfer des zweiten Weltkriegs und sogar davor hat. Heutzutage hat der Gesetzgeber die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben zu lassen.

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, die von nahezu allen Staaten der Welt unterzeichnet wurde und somit unmittelbare Wirkung entfaltet wie ein herkömmliches Gesetz. Im SGB IX sind Bestimmungen festgelegt, die definieren, wer als behindert oder schwerbehindert gilt und welche Ansprüche daraus resultieren. Dies betrifft auch das Schwerbehinderten-Arbeitsrecht, da schwerbehinderte Menschen nicht nur besondere Ansprüche gegenüber ihren Arbeitgebern haben, sondern auch nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden können.

Ganz gleich, ob es um den Grad der Behinderung (GdB), die Merkzeichen oder Parkerleichterungen geht, stehen wir Ihnen zur Seite. Im SGB IX sind oft medizinische Sachverständigengutachten erforderlich, und in diesem Bereich verfügen wir über besondere Expertise.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, wenden Sie sich an das zuständige Versorgungsamt oder den Versorgungsbehörde Ihres Wohnortes. Dort erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und legen Sie alle notwendigen ärztlichen Unterlagen bei, die Ihre Behinderung und deren Auswirkungen belegen. Das Versorgungsamt wird Ihre Antragsunterlagen prüfen und den Grad der Behinderung feststellen, der dann im Schwerbehindertenausweis vermerkt wird.

Was versteht man unter dem Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maßstab, der in Deutschland verwendet wird, um den Grad der Beeinträchtigung einer Person durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung, Krankheit oder Behinderung zu bewerten. Er dient dazu, die Schwere der Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bestimmen und bildet die Grundlage für die Feststellung einer Schwerbehinderung.

Der GdB wird in Zehnerschritten von 0 bis 100 festgelegt, wobei 10 für eine geringe und 100 für eine sehr hohe Beeinträchtigung steht. Die Feststellung des GdB erfolgt durch das Versorgungsamt oder die Versorgungsbehörde auf Basis von ärztlichen Gutachten und Untersuchungen sowie weiteren relevanten Informationen.

Ein höherer GdB bedeutet in der Regel einen stärkeren Grad der Behinderung und kann verschiedene Rechtsfolgen haben. Zum Beispiel haben Menschen mit einem GdB von mindestens 50 Anspruch auf bestimmte Schwerbehindertenrechte, wie den besonderen Kündigungsschutz, Nachteilsausgleiche und Steuervorteile.

Es ist wichtig zu beachten, dass der GdB nicht allein aufgrund einer Diagnose festgelegt wird, sondern anhand der Auswirkungen der Behinderung auf die individuelle Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bewertet wird. Menschen mit derselben Diagnose können daher unterschiedliche Grade der Behinderung haben, je nachdem wie stark ihre Beeinträchtigungen sind.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Schwerbehinderung!

Sie sind krank geworden oder hatten einen Unfall und können jetzt nicht mehr arbeiten? Ihre Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt? Häufig liegt in diesen Fällen eine Schwerbehinderung vor. Diese kann durch das zuständige Versorgungsamt anerkannt werden, die Folge sind erhebliche Erleichterungen im Alltag und die Befreiung von bestimmten Kosten und Abgaben. Gerade weil mit der Feststellung einer Schwerbehinderung für den Betroffenen viele Erleichterungen verbunden sind, wehren sich die Ämter gern und leider viel zu häufig erfolgreich gegen die Anerkennung der Behinderung. Wie kennen die Tricks und Kniffe und helfen Ihnen durch den Behördendschungel!

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Das kleine 1x1 der Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht

Neben der Feststellung einer Schwerbehinderung kommt auch die Anerkennung sog. Merkzeichen in Betracht. Diese werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen und haben für den Inhaber besondere Vorteile. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verfügbaren Merkzeichen:

Was versteht man unter Merkzeichen?

Neben dem Grad der Behinderung kann beim Versorgungsamt auch die Zuerkennung verschiedener Merkzeichen beantragt werden.

Diese werden dem Betroffenen für bestimmte körperliche Einschränkungen zuerkannt. So können Menschen mit einer „erheblichen Gehbehinderung“ etwa ein G erhalten.

Die Merkzeichen werden ebenfalls im Schwerbehindertenausweis vermerkt. Sie können dem Betroffenen verschiedene Vorteile, wie etwa Steuerermäßigungen oder die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bringen.

Alle Merkzeichen im Überblick

G / aG

Die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit bzw. die außergewöhnliche Gehbehinderung werden dann festgestellt, wenn bestimmte Gehstrecken ohne Hilfsmittel oder fremde Hilfe nicht mehr zurückgelegt werden können.

H

Das Merkzeichen H erhalten Personen, die hilflos sind und ihre täglichen Verrichtungen, zB die Körperpflege, nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Bl

Das Merkmal Bl steht für Blindheit und wird dann anerkannt, wenn der Visus auf 2% oder weniger eingeschränkt ist.

Gl

Das Merkmal Gl wird bei Menschen anerkannt, die auf beiden Ohren nahezu oder vollständig taub sind. Das Merkzeichen erhalten auch Personen, die zwar noch geringgradig hören können, allerdings eine - meist angeborene - Sprachstörung aufweisen.

TBl

Das Merkmal TBl ist ein sog. Kombinationsmerkmal und wird anerkannt, wenn Menschen eine Störung der Hörfunktion mit einem GdB von mindestens 70 und eine Störung des Sehvermögens mit einem GdB von 100 aufweisen.

B

Das Merkmal B wird anerkannt, wenn der Betroffene dauerhaft eine Begleitperson benötigt. Die Voraussetzungen liegen bei Querschnittgelähmten, Ohnhändern, Blinden und Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken vor, wenn die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ebenfalls gegeben ist.

RF

Das Merkaml RF befreit den Betroffenen unter anderem von der Pflicht Rundfunkbeiträge zu zahlen. Anerkannt wird es bei blinden oder gehörlosen Menschen sowie in weiteren Fällen.

Sondergruppen

Zusätzlich gibt es weitere Merkmal in bestimmten Bundesländern (HS in MV, T in Berlin). Außerdem gibt es Merkzeichen nach dem Kriegsbeschädigtenrecht, zB EB oder VB.

advomano Fragen und Antworten rund um das Schwerbehindertenrecht

Wie laufen Widerspruchsverfahren und Klageverfahren ab?

Sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren wird die ursprüngliche behördliche Entscheidung erneut überprüft. Es empfiehlt sich daher den Widerspruch oder die Klage weitergehend zu begründen. Dafür sollte man sich seine Erkrankungen und die daraus resultierenden Einschränkungen von seinen behandelnden Ärzten bescheinigen lassen.

Im Klageverfahren vor den Sozialgerichten wird dann häufig ein medizinsicher Sachverständiger eingeschaltet, der die Schwere der bestehenden Einschränkungen bewerten soll.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises abgelehnt wird oder ich mit der Entscheidung nicht zufrieden bin?

Über Ihren Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises muss die zuständige Behörde durch einen Bescheid entscheiden. Sollten Sie mit der Höhe des zuerkannten Grades der Behinderung oder mit der Ablehnung einzelner Merkzeichen nicht zufrieden sein, können Sie binnen eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Behörde muss dann erneut über die Sache entscheiden.

Sollte die Behörde dem Widerspruch nicht abhelfen, erlässt sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen ist dann der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet, sodass eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung möglich ist.

Dabei ist zu beachten, dass auch die Klage binnen eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides eingelegt werden muss.

Welche Ansprüche habe ich als schwerbehinderter Mensch im Arbeitsleben?

Als schwerbehindert gilt ein Betroffener, wenn ihm ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zugesprochen wird. Die Schwerbehinderteneigenschaft sorgt insbesondere im Arbeitsleben für weitrechende Schutzrechte des Betroffenen.

So können schwerbehinderte Menschen nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Auch haben Betroffene Anspruch auf eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und zusätzliche Urlaubstage. Auch ein früherer Renteneintritt ist möglich.

Kann ich meinen Schwerbehindertenausweis auch im Ausland nutzen?

Der deutsche Schwerbehindertenausweis wird in der Regel auch im Ausland anerkannt. Dennoch können die jeweiligen Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche je nach Land unterschiedlich sein. Informieren Sie sich vor Reisen ins Ausland über die dort geltenden Regelungen oder beantragen Sie gegebenenfalls eine europäische Schwerbehindertenausweis-Karte, um die Anerkennung zu erleichtern.

Welche weiteren Leistungen und Vergünstigungen kann ich als Schwerbehinderter in Anspruch nehmen?

Neben dem Nachteilsausgleich im Alltag gibt es weitere Leistungen und Vergünstigungen, die schwerbehinderten Menschen zustehen. Dazu gehören unter anderem steuerliche Entlastungen, beispielsweise der Behinderten-Pauschbetrag oder die Möglichkeit, den Behinderten-Freibetrag geltend zu machen. Auch im Bereich der Rehabilitation und medizinischen Versorgung können Sie von bestimmten Vorteilen profitieren.

Was ist ein Nachteilsausgleich und wie beantrage ich ihn?

Ein Nachteilsausgleich ist eine Leistung, die schwerbehinderten Menschen gewährt wird, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Dies kann beispielsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder steuerliche Vorteile sein. Den Nachteilsausgleich müssen Sie gesondert bei den entsprechenden Stellen beantragen, je nachdem um welche Leistung es sich handelt.

Wie lange ist ein Schwerbehindertenausweis gültig und wie oft muss er verlängert werden?

Ein Schwerbehindertenausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von fünf Jahren. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung beim Versorgungsamt stellen. Hierfür sind aktuelle ärztliche Unterlagen erforderlich, die den aktuellen Grad der Behinderung belegen.

Welche medizinischen Untersuchungen sind für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erforderlich?

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises können verschiedene medizinische Untersuchungen notwendig sein. Es kann beispielsweise ein ärztliches Gutachten erforderlich sein, das den Gesundheitszustand und die Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dokumentiert. Die Art der erforderlichen Untersuchungen hängt von der Art der Behinderung und den individuellen Umständen ab.

Wie kann ich eine höhere Anerkennung meines Behinderungsgrades beantragen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass der aktuelle Grad der Behinderung nicht angemessen ist, können Sie einen Antrag auf Neufeststellung beim Versorgungsamt stellen. Fügen Sie dem Antrag aktuelle ärztliche Unterlagen bei, die eine höhere Anerkennung des Behinderungsgrades rechtfertigen. Das Versorgungsamt wird dann eine erneute Prüfung vornehmen.

Wie beantrage ich einen Schwerbeschädigtenausweis?

Der Begriff "Schwerbeschädigtenausweis" wird im Allgemeinen synonym mit "Schwerbehindertenausweis" verwendet. Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, gehen Sie wie oben beschrieben vor. Wenden Sie sich an das zuständige Versorgungsamt oder die Versorgungsbehörde und reichen Sie dort Ihren Antrag ein.