Verwaltungsrecht aktuell Sicherstellung durch die Polizei
Grundsätzlich führen Verkehrsverstöße und zu schnelles Fahren zu Bußgeldern oder dem Entzug der Fahrerlaubnis. In der Regel wird einem das Auto durch die Polizei nicht abgenommen. Anders in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Das Verwaltungsgericht musste sich mit der Sicherstellung eines Fahrzeugs durch die Polizei nach wiederholten Verkehrsverstößen beschäftigen. Die Polizei ging davon aus, dass der Fahrer eine Gefahr darstellt, die nur durch die Sicherung des Fahrzeugs abzuwehren ist. Konkret fuhr der Fahrer innerorts bei erlaubten 50km/h mit etwa 120 km/h und überholte mehrere Fahrzeuge vor ihm, indem er auf die Gegenfahrbahn auswich. Die Geschwindigkeit behielt der Fahrer bei, als er mehrere Kreuzungen passierte. Polizeibeamte in Zivil verfolgten den Fahrer und führten eine Verkehrskontrolle durch. Da gegen diesen Fahrer bereits mehrere Bußgeldbescheide ergangen sind und die Polizei mehrfachen Kontakt mit ihm hatte, entschlossen sich die Polizisten dazu, das Fahrzeug des Fahrers sicherzustellen.
Gegen diese Maßnahme wendete sich der Fahrer vor dem Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht ist jedoch der Ansicht, dass es sich bei der Sicherstellung um eine rechtmäßige Maßnahme handelt. Die Sicherstellung ist zwar eine sehr einschneidende Maßnahme und erfordert das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr. Diese Voraussetzungen liegen laut dem Verwaltungsgericht vor, da es sich um einen besonders uneinsichtigen und rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer handelt, der sich durch andere Maßnahmen nicht beeindrucken ließ.
VG Neustadt an der Weinstraße Beschl. v. 18.03.2024, Az. 5 L 193/24