Sonstige Anliegen im Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Es ist in zahlreichen Gesetzen unübersichtlich geregelt. Das Arbeitsrecht unterliegt mehr als andere Rechtsgebiete einer ständigen Weiterentwicklung und Umwandlung, die von der Rechtsprechung betrieben werden. Auch gibt es kaum ein Rechtsgebiet, das mehr vom Europäischen Recht und Europäischen Gerichtshof beeinflusst wird als das Arbeitsrecht. Kompetente Beratung im Arbeitsrecht setzt Sachkenntnis, Erfahrung und juristisches Fingerspitzengefühl voraus. Gerade im Arbeitsrecht zählt zudem die Fähigkeit, die Wirklichkeit des Arbeitslebens ganzheitlich einschätzen zu können. Dieses Gespür bildet eine wichtige Grundlage dafür, Ihre Interessen, Ihren Anspruch und Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen.
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Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten und Verfahren
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Kündigung (inklusive Änderungskündigung) | Befristung
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Kündigungsschutzklage | Betriebsratsanhörung | Sozialauswahl | Rechte Behinderter | Mutterschutz | Elternzeit
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Arbeitsverträge | Abfindungsregelungen | Aufhebungsverträge | Abwicklungsverträge | Lohn- und Provisionsregelungen | arbeitsvertraglichen Nebenabreden (Dienstwagenvereinbarungen, Internetnutzung, Rauchverbot im Betrieb)
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Umstrukturierungen | Betriebsübergang
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Abfindung | Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
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Arbeitszeugnis | Zeugnisberichtigung
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Abmahnungen
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Urlaub | Teilzeit | Elternzeit | Pflegezeit
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Betriebsverfassungsrecht | Betriebsrat | Personalvertretung | Mitbestimmung | Tarifvertragsrecht
Wir helfen Ihnen bei Streit mit Ihrem Arbeitgeber!
Nicht ist beunruhigender als ein unsicheres Arbeitsverhältnis. Egal ob Mobbing, Ärger mit dem Vorgesetzten, Kündigung oder Abmahnung. Die erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte von advomano holen das Beste für Sie raus!
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Rundum-Sorglos-Paket
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und den Gerichten.
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Alles im Blick
Wir kennen die Tricks und Kniffe, auf die es ankommt und können so Ihre Ansprüche optimal durchsetzen.
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Gut aufgestellt
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An morgen denken
Wir schaffen Perspektiven, die auf lange Sicht den Erfolg unseres Handels sichern.
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte im Arbeitsrecht
Ihre Fragen im Arbeitsrecht - Wir sind für Sie da.
advomano Tipps im Arbeitsrecht
Die Höchstarbeitszeit sind 8 Stunden an maximal sechs Tagen pro Woche. Das ergibt eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. In vielen Betrieben wird aber nur noch 40 Stunden/Woche gearbeitet.
Eine Aufstockung auf 60 Stunden/Woche ist unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend möglich. Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen, also 6 Monaten ausgeglichen werden.
Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und damit eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Praxis wird jedoch oft eine Abfindung gezahlt, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
Die sogenannte Regelabfindung, auf die aber nicht automatisch ein Anspruch besteht, ist ½ Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
Unter einem Betriebsübergang versteht man den Inhaberwechsel des Betriebs. § 613a BGB regelt, dass der neue Inhaber mit allen Rechten und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Es muss also kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Nach einem Betriebsübergang können die arbeitsvertraglichen Bestandteile jederzeit (auch zum Nachteil der Arbeitnehmer) einzelvertraglich im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Betriebsübergang dann besondere Regelungen gelten, wenn Ihrem Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zugrunde liegt. Sprechen Sie uns hierzu an.
Die Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt soll die Teilzeitarbeit fördern. Deshalb hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Arbeitszeit zu verringern und in Teilzeit zu arbeiten.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist. Außerdem muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Auszubildende zählen allerdings nicht dazu. Teilzeitkräfte zählen als volle Arbeitskraft.
Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit über seinen Wunsch informieren. Hierfür muss er einen Antrag stellen, aus dem hervorgeht, dass er eine Reduzierung seiner Arbeitszeit wünscht und auch in welchem Umfang. Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann muss der Arbeitgeber dem Antrag grundsätzlich zustimmen. Er kann die Zustimmung verweigern, wenn betriebliche Gründe gegen die Gewährung sprechen.
Was betriebliche Gründe sind und ob diese zu Lasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne.
Die Länge der Probezeit hängt von der Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab. Längstens beträgt die Probezeit 6 Monate.
Die Auswirkung einer vereinbarten Probezeit ist, dass innerhalb dieser Probezeit das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden kann.
Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu anderen Gerichtsverfahren! Anders als üblich, zahlt hier nicht die unterlegene Partei des Rechtsstreits.
§ 12 a des Arbeitsgerichtsgesetzes regelt:
Es besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten, also eines Rechtsanwalts. Selbst, wenn Sie den Arbeitsgerichtsprozess gewinnen, müssen Sie Ihren Anwalt also selber zahlen.
Etwas anderes gilt, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Prozesse vor dem Arbeitsgericht deckt.
Ein Arbeitsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten, wie die Identität der Vertragsparteien, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeit, den Arbeitsort, die Tätigkeitsbeschreibung und die Höhe des Arbeitsentgelts. Auch Regelungen zum Urlaub, zur Kündigung und zur Probezeit gehören in den Arbeitsvertrag.
Unzulässig sind Klauseln, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die Rechte des Arbeitnehmers unangemessen einschränken. Dazu gehören beispielsweise unangemessene Wettbewerbsverbote, unzulässige Vertragsstrafen oder eine zu lange Probezeit.
Der Mutterschutz ist ein gesetzlicher Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, um deren Gesundheit und die Gesundheit des ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Mutterschutz umfasst Regelungen zu Beschäftigungsverboten, Arbeitszeitbeschränkungen, Kündigungsschutz und finanziellen Leistungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben das Recht auf ein individuelles Beschäftigungsverbot, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind am Arbeitsplatz besteht. Zudem können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Arbeitszeit beantragen. Während des Mutterschutzes besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der die Schwangere vor betriebsbedingten Kündigungen schützt.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann in Konfliktsituationen und bei Mobbing am Arbeitsplatz eine wichtige Unterstützung sein. Der Anwalt kann Ihnen Ihre Rechte und Ansprüche erklären und Sie über mögliche rechtliche Schritte informieren. Er kann Ihnen helfen, eine außergerichtliche Lösung zu finden oder bei Bedarf eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Der Anwalt kann Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten, etwa bei Verhandlungen über eine Abfindung oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem kann er Beweismittel sammeln und Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen, wenn dies erforderlich ist.
Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann der Anwalt gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu stoppen und Ihre Rechte am Arbeitsplatz zu schützen. Er kann auch gegenüber dem Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um das Mobbing zu unterbinden und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.