Häufig denken die Betroffenen nach einem Behandlungsfehler nur an ein Schmerzensgeld. Tatsächlich stehen Ihnen aber noch
zahlreiche weitere Ansprüche
zu, die auch von erfahrenen Anwälten häufig übersehen oder falsch berechnet werden.
Wenn Sie wegen des Behandlungsfehlers
nicht mehr arbeiten können
oder in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt sind, haben Sie Anspruch auf Zahlung eines
Verdienstausfallschadens
. Die Versicherung des Arztes muss Sie dabei so stellen, als wäre es zu dem Behandlungsfehler nicht gekommen. Das kann unter Umständen bedeuten, dass Sie
bis zu Ihrem Rentenbeginn
Ihr Gehalt von der Versicherung des Arztes gezahlt erhalten. Das können in Abhängigkeit zu Ihrem Lebensalter und Ihrem Einkommen schnell mehrere hunderttausend Euro sein. Die Versicherung muss Ihnen auch die Steuern und Sozialversicherungsabgaben ersetzen, die Sie eigentlich gezahlt hätten. So ist auch sichergestellt, dass Sie die
Rente
erhalten, die Ihnen zusteht.
Wenn Sie wegen des Behandlungsfehlers nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, erhalten Sie hierfür einen Ersatz. Diese Entschädigung nennt man
Haushaltsführungsschaden
. Dabei wir, wie beim Schmerzensgeld, genau auf Ihre individuellen Verhältnisse geschaut und der Schaden berechnet. Diese
Berechnung ist sehr komplex
, hierbei ist unbedingt die Hilfe eines Fachanwaltes für Medizinrecht erforderlich. Der Haushaltsführungsschaden ist eine häufig unterschätzte Schadensersatzposition, die
häufig höher als das eigentliche Schmerzensgeld
ausfällt.
Neben dem Verdienstausfall und dem Haushaltsführungsschaden haben Sie Anspruch auf
Ersatz aller Kosten
, die für die medizinische Behandlung angefallen sind. Das können Kosten für Ärzte und Untersucherungen sein, aber auch
Fahrtkosten, Parkgebühren und Zuzahlungen
gehören ebenso wie die Kosten für
Physiotherapie, Ergotherapie oder Psychotherapie
dazu.
Wenn Sie
dauerhaft auf ärztliche oder therapeutische Hilfe angewiesen
sind, gepflegt werden müssen oder Medikamente einnehmen müssen, haben Sie Anspruch auf Ersatz der dafür anfallenden Kosten (sog.
vermehrte Bedürfnisse
). Gerade eine dauerhafte Pflege ist mit Kosten verbunden, die schnell in die hunderttausende Euro gehen. Hier ist
besonderes Fingerspitzengefühl
in der Verhandlung mit der Versicherung gefragt.