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Verkehrsrecht aktuell Unfall auf Zebrastreifen - Haften die Eltern für ihr Kind?

Kommt es im unmittelbaren Bereich eines Zebrastreifens zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem fahrradfahrenden Kind, so haftet der Autofahrer auch dann zu 100%, wenn das Kind schon vor Erreichen des Zebrastreifens in einem Bogen vom Gehweg auf die Straße fährt, um diese zu überqueren.

Das Amtsgericht Bad Iburg (10.6.20, 4 C 648/19) hatte bei einem Unfall zwischen einem Kind und einem Autofahrer diesem die Schuld für den Unfall gegeben, weil der Autofahrer den Unfall letztlich allein verschuldet hat. Das Kind ist für den Unfall nicht verantwortlich, da der Autofahrer damit rechnen muss, dass sich Kinder im Straßenverkehr möglicherweise nicht angepasst verhalten.

Daher haften auch die Eltern des Kindes nicht, selbst dann, wenn eine Aufsichtspflicht über das Kind verletzt wurde.

Die gegen das Urteil gerichtete Berufung des Unfallfahrers ist durch das Landgericht zurückgewiesen worden (LG Osnabrück - 6 S 150/20). Das Landgericht geht noch über die Entscheidung des Amtsgerichts hinaus und urteilt, dass ein achtjähriges Kind, das sein Fahrrad im Allgemeinen hinreichend sicher beherrscht, über Verkehrsregeln belehrt worden ist und auch regelmäßig am Verkehr teilnimmt, auch ohne eine Überwachung durch die Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, z.B. auf dem Weg zur Schule oder zu Freunden.

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