Sofortkontakt zur Kanzlei
advomano Rechtsanwälte
Aktuelles
 

Familienrecht aktuell Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf das Umgangsrecht aus?

Auch wenn auf den ersten Blick nicht immer erkennbar, die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf nahezu all unsere Lebensbereiche. Während inzwischen viele Angelegenheiten geregelt wurden, sind viele Menschen nach wie vor unsicher, wie sie mit familienrechtlichen Fragen umzugehen haben.

Wie sieht es beispielsweise mit dem Umgangsrecht aus? Grundsätzlich wird empfohlen, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden und auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Empfehlung bezieht sich jedoch nicht auf die Kernfamilie. Zu dieser gehören beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht.

Die Corona-Pandemie bietet also grundsätzlich keinen Anlass dafür, das Umgangsrecht zu verweigern. Änderungen hinsichtlich etwaiger Umgangsregelungen können nur übereinstimmend von beiden Elternteilen oder durch das Gericht getroffen werden.

Auch Ausgangs- und/oder Kontaktbeschränkungen ändern hieran nichts. Ebenfalls kein Umgangsverbot rechtfertigen kann die bloße Sorge vor einer möglichen Ansteckung. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn sich der umgangsberechtigte Elternteil tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert haben sollte. Über die Infizierung hat er den anderen Elternteil zu informieren.

Das gleiche gilt, wenn das Kind sich infiziert hat und es daher unter häuslicher Quarantäne steht. In solchen Fällen muss das Umgangsrecht zeitweise ausfallen.

Beitrag veröffentlicht am
5. Januar 2021

Stichworte in diesem Beitrag
Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: