Sofortkontakt zur Kanzlei
advomano Rechtsanwälte
Aktuelles
 

OWi aktuell Handyverstoß am Steuer

Die Benutzung eines Handys während der Fahrt ist nicht erlaubt. Nicht zu beanstanden ist allerdings, wenn der Fahrzeugführer das Handy lediglich in die Hand nimmt und woanders im Auto hinlegt. Geschieht dies allerdings nicht in einem Zug, sondern hält der Fahrer das Handy längere Zeit in der Hand, kann das Gericht zu Recht davon ausgehen, dass er das Handy nicht nur einfach weglegen wollte, sondern es tatsächlich benutzt hat (OLG Düsseldorf DAR 19, 395; so auch OLG Hamm, 28.02.19, 4 RBs 30/19).

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag
Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren: