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Zivilrecht aktuell Mobbing in der Schule: Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene

Mobbing in der Schule ist ein ernstes Problem, das viele Kinder und Jugendliche betrifft. Es umfasst verschiedene Formen der Gewalt, sei es physisch, psychisch oder online durch Cybermobbing. Die Auswirkungen auf die Betroffenen können gravierend sein und reichen von Angstzuständen bis hin zu langfristigen psychischen Schäden. Doch welche rechtlichen Schritte können Eltern und Schüler unternehmen, wenn schulinterne Maßnahmen nicht ausreichen?

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie komplex die Situation sein kann: Ein Schüler wird über Monate hinweg von seinen Mitschülern gemobbt. Die Schule unternimmt zwar Maßnahmen, doch diese erweisen sich als unzureichend. Die Eltern des betroffenen Kindes entscheiden sich, rechtliche Schritte einzuleiten und suchen anwaltliche Hilfe.

Rechtlich gesehen gibt es mehrere Ansätze, um gegen Mobbing vorzugehen. Zunächst können Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass der Mobber oder dessen Eltern für die verursachten Schäden aufkommen müssen. In schweren Fällen kann auch eine Geldentschädigung gefordert werden, um das erlittene Leid zu kompensieren.

Ein wichtiger Aspekt ist die Deliktsfähigkeit von Minderjährigen. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktsfähig, das heißt, sie können für ihre Handlungen nicht verantwortlich gemacht werden. Bei älteren Kindern hängt es von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Gerichte haben in der Vergangenheit die Deliktsfähigkeit von Kindern ab zwölf Jahren bejaht, insbesondere bei Fällen von Cybermobbing, wo die bewusste Schädigungsabsicht oft klar erkennbar ist.

Neben Schadenersatzansprüchen können auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass das Mobbingopfer verlangen kann, dass der Mobber zukünftige Beeinträchtigungen unterlässt. Solche Ansprüche können durch eine einstweilige Verfügung schnell und effektiv durchgesetzt werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Gang zum Anwalt oft als letztes Mittel betrachtet werden sollte, wenn schulinterne Maßnahmen nicht ausreichen. Es ist ratsam, zunächst das Gespräch mit Lehrern und der Schulleitung zu suchen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Sollte dies jedoch nicht zum gewünschten Erfolg führen, stehen den Betroffenen verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen, um sich gegen Mobbing zur Wehr zu setzen.

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