Aktuelle Fachbeiträge zu geltendem Recht
OWi aktuell
Begründete Rechtsbeschwerde wegen Nichtgewährung des letzten Wortes.
Im Bußgeldverfahren muss, wie in jedem Strafverfahren am Schluss der Sitzung dem Angeklagten bzw. Betroffenen das letzte Wort gewährt werden (§ 258 StPO).
Wolfgang Zwiehoff
OWi aktuell
Handyverstoß bei ausgestelltem Motor
Strafbar ist der Handyverstoß bei Betrieb des Kraftfahrzeugs. Dies gilt nicht, soweit der Motor händisch abgestellt wurde.
Wolfgang Zwiehoff
OWi aktuell
Handyverstoß am Steuer
Die Nutzung des Handys während des Autofahrens ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wolfgang Zwiehoff
Arbeitsrecht aktuell
Fristlose Kündigung nach sexueller Belästigung
Die sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin rechtfertigt die fristlose Kündigung.
Wolfgang Zwiehoff
Arbeitsrecht aktuell
Weiterbeschäftigung im laufenden Kündigungsschutzverfahren aufgrund gerichtlich festgesetzter Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung des gerichtlichen Verfahrens
Zur Frage der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei laufendem Kündigungsschutzverfahren.
Wolfgang Zwiehoff
Arbeitsrecht aktuell
Urlaub während der Elternzeit
Auch während der Elternzeit entsteht für den Arbeitnehmer für diese Zeit der gesetzliche Urlaubsanspruch.
Wolfgang Zwiehoff
Arbeitsrecht aktuell
Fristlose Kündigung bei Androhung, krank zu feiern
Eine sofortige fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kommt immer dann infrage, wenn es sich um eine gravierende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt.
Wolfgang Zwiehoff
Arbeitsrecht aktuell
Nachweis des ordnungsgemäßen Zugangs eines Kündigungsschreibens
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Arbeitgeber muss im Bestreitensfall den Zugang beweisen.
Wolfgang Zwiehoff
Strafrecht aktuell
Strafbares Autorennen
Die seit 2017 geltende Regelung des § 315 d StGB stellt Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Dabei ist es nicht erforderlich, dass zwei oder mehr Fahrzeuge mit höchstmöglicher Geschwindigkeit gegeneinander fahren.
Wolfgang Zwiehoff
Arbeitsrecht aktuell
Abmahnung vor fristloser Kündigung
Die Kündigung von Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers setzt grundsätzlich eine vorherige einschlägige Abmahnung voraus.
Wolfgang Zwiehoff