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Mietrecht aktuell Entscheidung des BGH: Eigenbedarfskündigung für entfernte Verwandte unzulässig

Eine Eigenbedarfskündigung ist ein häufiges Thema im Mietrecht. Vermieter können das Mietverhältnis kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Doch was passiert, wenn der Eigenbedarf für entferntere Verwandte wie Cousins angemeldet wird? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Urteil vom 10.07.2024 – VIII ZR 276/23 bringt Klarheit.

In dem Fall, den der BGH am 10. Juli 2024 entschied, hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Wohnung gekauft. Einer der Gesellschafter wollte die Wohnung für seinen Cousin nutzen und meldete daher Eigenbedarf an. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung und der Fall landete vor Gericht.

Der BGH entschied, dass Cousins nicht als nahe Familienangehörige gelten. Das bedeutet, dass ein Vermieter keinen Eigenbedarf für Cousins anmelden kann. Der BGH stellte klar, dass nur sehr enge Familienmitglieder wie Kinder, Eltern oder Geschwister unter den Begriff “Familienangehörige” fallen.

In diesem Fall wollte eine GbR die Wohnung für den Cousin eines ihrer Gesellschafter nutzen. Da Cousins jedoch nicht als enge Familienangehörige betrachtet werden, konnte die GbR den Eigenbedarf nicht geltend machen. Der BGH betonte, dass der Schutz der Mieter Vorrang hat und Vermieter den Eigenbedarf gut begründen müssen.

Das Gesetz erlaubt es Vermietern, Mietverhältnisse zu kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Familienangehörige benötigen. Dies soll sicherstellen, dass Vermieter ihre Wohnungen auch tatsächlich nutzen können, wenn sie oder ihre Familienmitglieder sie benötigen. Allerdings gibt es auch Schutzmechanismen für Mieter, um Missbrauch zu verhindern. Eine dieser Schutzmaßnahmen ist die Regelung, dass Eigenbedarf nur für enge Familienangehörige geltend gemacht werden kann.

In dem vorliegenden Fall hatte die GbR argumentiert, dass die Kündigungsbeschränkung nicht greift, wenn die Gesellschafter im Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung zur selben Familie gehören. Der BGH stellte jedoch klar, dass Cousins nicht als Familienangehörige im Sinne dieser Regelung gelten. Dies bedeutet, dass die GbR den Eigenbedarf nicht geltend machen konnte, da Cousins nicht als enge Familienangehörige betrachtet werden.

Fazit: Dieses Urteil stärkt die Rechte der Mieter und erhöht die Anforderungen an die Begründung von Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter. Mieter sollten sich bei einer Eigenbedarfskündigung immer rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.

BGH Urteil vom 10.07.2024 – VIII ZR 276/23

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