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Zivilrecht aktuell Tierhalterhaftung: Ein aktuelles Urteil des LG Köln

Die Tierhalterhaftung ist ein wichtiges Thema im deutschen Recht, das immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln vom 10. Juli 2024 beleuchtet die Haftungsfragen, die entstehen können, wenn Hundehalter ihre Tiere nicht anleinen.

Im vorliegenden Fall gingen die Klägerin und die Beklagte mit ihren Hunden spazieren. Beide Hunde waren nicht angeleint. Während des Spaziergangs rannte der Hund der Beklagten, “Flynn”, gegen das Bein der Klägerin, was zu einer schweren Verletzung führte. Die Klägerin erlitt eine Tibiakopffraktur und forderte daraufhin Schmerzensgeld und Ersatz für ihren Haushaltsführungsschaden.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Es stellte fest, dass die Ansprüche der Klägerin aus der Tierhalterhaftung und der unerlaubten Handlung ausgeschlossen sind, da ein Mitverschulden der Klägerin vorlag. Beide Hunde waren nicht angeleint, und die Klägerin hätte wissen müssen, dass die Hunde miteinander spielen und daher eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich war. Das Gericht argumentierte, dass die Klägerin selbst zur Gefahr beigetragen habe, da ihr eigener Hund ebenfalls nicht angeleint war und sie die Situation hätte besser einschätzen müssen.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass bei der Tierhalterhaftung auch das Verhalten des Geschädigten und die Umstände des Unfalls berücksichtigt werden müssen. Es zeigt, dass Tierhalter eine besondere Sorgfaltspflicht haben, um Unfälle zu vermeiden, und dass auch das Verhalten des Geschädigten eine Rolle spielt.

Fazit: Das Urteil des Landgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht von Tierhaltern und die Notwendigkeit, Hunde in öffentlichen Bereichen anzuleinen. Es macht deutlich, dass bei der Beurteilung von Haftungsfragen immer auch die Umstände des Einzelfalls und das Verhalten aller Beteiligten berücksichtigt werden müssen.

Landgericht Köln, Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 2 O 207/23

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