Verkehrsrecht aktuell Unfallfahrt ohne Führerschein
Eine Autofahrt ohne gültige Fahrerlaubnis kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls kann eine solche Fahrt auch dazu führen, dass die hinter dem Fahrzeug stehende Versicherung, dass durch Sie gezahlte Geld vom Unfallverursacher verlangt.
So geschehen in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Lörrach. Dort fuhr jemand ohne gültige deutsche Fahrerlaubnis mit einem PKW und verursachte einen Unfall.
Der Unfallschaden belief sich auf ca. 30.000 € und wurde zunächst durch die KFZ-Versicherung beglichen. Geschädigte eines solchen Unfalls brauchen sich keine Sorgen zu machen, da zunächst die Versicherung verpflichtet ist, dem Geschädigten gegenüber, den Schaden zu erstatten.
Die Versicherung verlangte im Anschluss klageweise die Rückzahlung des gezahlten Betrags vom Unfallverursacher. Zurecht wie das Amtsgericht Lörrach in seinem Urteil vom 13.11.2023 urteilte.
Demnach kann die Versicherung vom Unfallverursacher Rückzahlung verlangen. Der Grund hierfür ist, dass im Verhalten des Unfallverursachers eine schwerwiegende Obliegenheitsverletzung liegt. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist nicht hinzunehmen. Die Fahrerlaubnis als solche verfolgt insbesondere den Zweck, dafür zu sorgen, dass nur grundsätzlich geeignete Fahrer ein KFZ bewegen. Verstößt man dagegen in dieser Form ist die Versicherung dazu berechtigt, sich das durch Sie gezahlte Geld, vom eigentlich versicherten Verursacher, zurückzuholen.
Die volle Summe musste der Fahrer ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen, da der Gesetzgeber die Höhe der zulässigen Rückforderung der KFZ-Versicherung gegenüber dem Fahrer in der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung auf 5000 € begrenzt hat.
AG Lörrach, Urteil vom 13.11.2023, 3 C 448/22