Verkehrsrecht aktuell Radfahrer gegen Fußgänger: Wer trägt die Schuld
Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm beleuchtet die Frage der Haftungsverteilung bei solchen Unfällen und verdeutlicht, unter welchen Umständen beide Parteien eine Mitschuld tragen können.
Am 29. Oktober 2014 ereignete sich im Kreuzungsbereich L-Ring/C-Straße in S ein Verkehrsunfall zwischen einer Fußgängerin und einem Radfahrer. Die Fußgängerin überquerte bei Grünlicht die Straße und betrat anschließend den Radweg, während der Radfahrer den Radweg befuhr. Es kam zur Kollision, bei der die Fußgängerin stürzte und sich verletzte. Der genaue Unfallhergang war zwischen den Parteien streitig.
Das Gericht stellte fest, dass der Unfall sowohl auf das Verhalten der Fußgängerin als auch auf das des Radfahrers zurückzuführen war. Die Fußgängerin hätte beim Überqueren des Radweges mehr Vorsicht walten lassen müssen, indem sie sich langsam in den Radweg hineintastete und auf herannahende Radfahrer achtete. Der Radfahrer wiederum hätte seine Geschwindigkeit den besonderen Verkehrsverhältnissen anpassen müssen, da der Radweg in einer Kurve verlief und die Sicht eingeschränkt war.
Das Gericht entschied, dass beide Parteien eine Mitschuld tragen. Es wurde eine Haftungsquote von 50 Prozent für beide Seiten festgelegt. Dies bedeutet, dass sowohl die Fußgängerin als auch der Radfahrer jeweils die Hälfte der entstandenen Schäden tragen müssen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Fußgänger müssen beim Überqueren von Radwegen auf den Radverkehr achten, während Radfahrer ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen müssen. Diese Regelung soll dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Zusammenfassend zeigt dieses Urteil, dass im Straßenverkehr sowohl Fußgänger als auch Radfahrer eine Sorgfaltspflicht haben. Beide müssen aufeinander Rücksicht nehmen, um Unfälle zu vermeiden. Das Gericht hat durch die Aufteilung der Haftung klargestellt, dass bei einem Unfall nicht immer eine Partei allein schuld ist, sondern oft beide Seiten eine Verantwortung tragen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil, 19.01.2018, Aktenzeichen: 26 U 53/17